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ePA: die elektronische Patientenakte – was sollten Sie wissen? in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW
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| Kursnummer | 126-307 |
| Datum | Do., 05.03.2026 |
| Uhrzeit | 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin(e) |
| Kursleitung | |
| Kursort |
Raum 23 (Raum 306) Liebfrauenstraße 6 59320 Ennigerloh |
| Kursgebühr | 0,00 € |
Digitalisierung im Gesundheitswesen Die elektronische Patientenakte ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Seit 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für alle Leistungserbringer bundesweit Pflicht. Darin werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder gespeichert. Sie können aber auch selbst Dokumente darin ablegen. Die ePA ist für die Nutzung auf digitalen Endgeräten entwickelt worden. Das heißt, Sie haben Ihre Gesundheitsinformationen künftig immer auf Ihrem Smartphone dabei oder auf dem PC oder Laptop. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Nur Sie bestimmen, wem Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte geben. Sie können der Einrichtung der ePA auch widersprechen. Ob Sie die ePA nutzen oder nicht, darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheitsversorgung haben.
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In dem Vortrag informiert Sie Judith Spittler, Leiterin der Verbraucherzentrale im Kreis Warendorf, über:
-(freiwilligen) Nutzung
-Vorteile und mögliche Nachteile
-Was kann in die ePA eingestellt werden?
-Wer kann welche Daten in der ePA einsehen ?
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Im Anschluss beantwortet sie gerne ihre Fragen.
