Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Bis zu der Frist von 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn haben Sie jederzeit das Recht, von Ihrer Anmeldung zurückzutreten und damit den Vertrag mit uns, der mit der Anmeldung zustande gekommen ist, zu widerrufen. Da die Volkshochschule laut Weiterbildungsgesetz (WbG NRW vom 14.4.2002) § 8, Abs. 4 die Vorgabe von Mindestteilnehmerzahlen in Veranstaltungen erfüllen muss, ist ein Widerruf nur bis zur Frist von einer 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ebenfalls auf der Grundlage des WbG NRW § 8, Abs. 4 muss sich die VHS vorbehalten, ihrerseits Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder sonstige Umstände der Durchführung des Kurses entgegenstehen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unsere Geschäftsstelle mittels einer eindeutigen Erklärung (durch ein Telefonat, einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Im Falle der Versendung mit der Post reicht es zur Wahrung der Widerrufsfrist aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie die Veranstaltungsanmeldung in der oben beschriebenen Frist widerrufen, Sie die Veranstaltungsgebühren aber schon entrichtet haben, zahlen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Veranstaltung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.