AGB zur Nutzung eines kostenlosen WLAN-Zugangs

1. Gegenstand

Die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh stellt einen Zugang zum Internet bereit. Der WLAN-Internetzugang ist ausschließlich den Besuchern der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh als geschlossene Benutzergruppe gestattet. Diese AGB regeln dabei die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Internetzugangs.

2. Leistungsbeschreibung

Die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh stellt Ihnen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung selbst oder bestimmte technische Spezifikationen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die hier beschriebenen AGB durch Sie als verbindlich anerkannt werden. Die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh übernimmt keine Haftung für die Störungsfreiheit der Datenverbindung oder die Verfügbarkeit einer bestimmten Datenübertragungsrate. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der WLAN-/Internet-Zugang ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht und dass die Datenübertragung teilweise unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gefahr einer Übertragung von Schadsoftware durch Dritte bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers besteht. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Insbesondere für Schäden an Endgeräten oder an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh verursacht wurden.

3. Verbotene Nutzerhandlungen

Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Ausdrücklich untersagt ist es dem Nutzer insbesondere, den Internet-Zugang zum Download oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden. Jede missbräuchliche Verwendung des Internet-Zugangs, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt. Ihnen sind als Nutzer darüber hinaus jegliche Handlungen bei der Nutzung des WLAN-Zugangs untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

a) das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

b) die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

c) die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;

d) die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Unabhängig von den zuvor beschriebenen Verboten ist es im Rahmen der Nutzung untersagt, überdurchschnittlich große Datenmengen zu übertragen, Webserver oder andere Server zu hosten, Spam- oder Junkmails sowie Viren oder Schadcodes zu versenden. Zudem ist es die Verbreitung diffamierender Inhalte, die Rassismus, Fanatismus, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen fördern, untersagt. Untersagt ist darüber hinaus jede Handlung, die den technisch reibungslosen Betrieb des Internetzugangs beeinträchtigt oder technisch belastet.

4. Haftungsausschluss

Die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh übernimmt keinerlei Haftung für Schadenersatz, insbesondere im Zusammenhang mit Inhalten aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien. Eine Haftung im Falle eines Datenverlustes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh wird ausschließlich im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen und im Übrigen ausgeschlossen.

5. Haftungsfreistellung

Sollte die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Internet-Zugangs durch den Nutzer Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh diesbezüglich freizustellen. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen verpflichtet sich der Nutzer, im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen.

6. Sperrung des Internetzugangs

Bei Verstoß gegen die Inhalte dieser Nutzungsvereinbarung oder bei konkretem Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internet-Zugangs jederzeit ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden. Dies gilt auch bei einem sonstigen berechtigten Interesse der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh an einer Sperrung oder Einschränkung des Internetzugangs.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sollte diese Vereinbarung Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt ab Eintritt der Unwirksamkeit diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt nicht, wenn die Unwirksamkeit aufgrund der § 305 bis 310 BGB eintritt; insoweit verbleibt es bei der Regelung des § 306 Abs. 2 BGB. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oelde.