Teilnahme

An den Veranstaltungen der vhs kann jede Person teilnehmen. Es werden in der Regel nur Veranstaltungen durchgeführt, die von mindestens 10 Teilnehmenden besucht werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. In Rücksprache können auch Jugendliche, die nicht 16 Jahre alt sind, an den Kursen teilnehmen. Diese Jugendlichen werden jedoch nicht bei der Feststellung der vorgeschriebenen Mindestteilnahmezahl 10 berücksichtigt. Für ausdrücklich an Jugendliche adressierte Kurse gilt diese Einschränkung nicht. Für einige Kurse gelten abweichende Teilnahmezahlen, die im Kursprogramm jeweils angegeben sind.

Anmeldung – Zahlungspflicht

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist, wenn nicht anders angegeben, nur mit vorheriger Anmeldung möglich. In besonderen Fällen ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte Ausschreibung beachten.

Die Anmeldung verpflichtet in jedem Falle zur vollen Zahlung der Kursgebühr, auch wenn der/die Teilnehmer/in sich zu dem Kurs erst nach Kursbeginn anmeldet, in den belegten Kurs erst nach Kursbeginn eintritt, den Kurs unregelmäßig besucht oder gar nicht zum Kurs erscheint. Auch Krankheit oder andere persönlichen Gründe für das Fernbleiben vom Kurs entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist möglich bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Sie muss der vhs-Geschäftsstelle schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Bei einer späteren Abmeldung ist die Kursgebühr fällig.

Die vhs behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen oder Änderungen des Programms vorzunehmen.

Keine schriftliche Anmeldebestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Anmeldung keine schriftliche Bestätigung von uns erhalten. Wir wenden uns nur dann an Sie, wenn der Kurs, für den Sie sich in der vhs-Geschäftsstelle angemeldet haben, nicht stattfinden kann. Wenn Sie also nach Ihrer Anmeldung nichts von uns hören, findet der Kurs statt und Sie nehmen verbindlich (siehe Zahlungspflicht) einen Kursplatz in Anspruch.

Zahlung der Kursgebühr

Die für den Kursbesuch entsprechend der Gebührenordnung zu entrichtende Kursgebühr wird im Regelfall von der Volkshochschule per SEPA-Basis-Lastschriftmandat eingezogen. 

Dazu können Sie bei der Online-Anmeldung bereits das SEPA-Mandat erteilen oder erhalten das notwendige Formular dazu im Kurs.

Die vhs zieht die Gebühr dann ein, wenn gewährleistet ist, dass der Kurs stattfindet. Sie kündigt den Einzug mit einer Prenotification (Vorankündigung) rechtzeitig an.

Ermäßigungen

Die vhs gewährt in besonderen Fällen Gebührenermäßigung: 

* Erwachsene und deren Kinder haben Anspruch auf Ermäßigung der Kursgebühr in Höhe von 40 %, wenn sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB III oder SGB XII (Grundsicherung) erhalten. 

* Auch wenn drei oder mehr Kinder im in Frage kommenden Haushalt leben, besteht ein Anspruch auf Ermäßigung. 

Anträge zur Gebührenermäßigung sind mit den entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle der vhs zu stellen. 

Andere öffentlich-rechtliche Leistungsansprüche haben Vorrang vor der Gebührenermäßigung. Insbesondere Kinder müssen vorrangig Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch nehmen. Diese Zuwendungen können im Fachdienst Soziales der Stadt Oelde und im Jobcenter im Ennigerloher Rathaus beantragt werden. Noch offene Restbeträge fallen unter die Ermäßigungsregelung der vhs. 

Für Ennigerloher Bürger/-innen werden Ermäßigungen der Kursgebühren über den „Familienpass“ gewährt. Ennigerloher Bürger/-innen beantragen den Familienpass im Bürgerbüro der Stadt Ennigerloh. Inhaber des Familienpasses können sich bis zu 50 % der Teilnahmegebühren der von ihnen belegten Kurse und Einzelveranstaltungen (ausgenommen Studienreisen und Exkursionen) im Ennigerloher Bürgerbüro erstatten lassen. Die Erstattungssumme beträgt höchstens 26 €. 

Oelder Bürger/-innen, die über eine aktuelle Oelde-Karte verfügen, erhalten eine Ermäßigung der Kursgebühr in Höhe von 40% nach Vorlage der Oelde-Karte in der Verwaltung für Veranstaltungen ab dem Herbst-Winter-Semester 2021. Die Stadtverwaltung stellt die Oelde-Karte aus. Details unter www.oelde.de/o-karte

Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes NRW und der Juleicard (Jugendleiterkarte) erhalten für Kurse der vhs eine Ermäßigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr.

Alle Ermäßigungen gelten nur für die Kursgebühren. Nicht ermäßigt werden Sachkosten, Kosten für Studienfahrten und Exkursionen, Kosten für Prüfungen und abschlussbezogene Kurse sowie Kosten, die an Dritte weitergegeben werden. Nicht ermäßigt werden Kursgebühren, die über Bildungsscheck oder Bildungsprämie gefördert werden.

Haftung

Die vhs übernimmt gegenüber den Teilnehmenden keine Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten, bei Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Reisen tritt sie nur als Vermittlerin auf und haftet nicht für Schäden aller Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger wird hiervon nicht ausgenommen.

Die Haftung der vhs beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der vhs oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet die vhs im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

(Stand: 09.01.2024)