Das neue Gebäudeenergiegesetz Was Wohnungs- und Hauseigentümer beachten müssen
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| Kursnummer | 226-1045 |
| Datum | Di., 01.12.2026 |
| Uhrzeit | 19:00 - 20:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin(e) |
| Kursleitung | |
| Kursort |
Raum 1 Herrenstraße 7 59302 Oelde |
| Kursgebühr | 5,00 € (Bezahlung an der Abendkasse) |
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat im Sommer 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, abgelöst. Es schafft die bisherige Pflicht ab, beim Austausch einer Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, und eröffnet damit mehr Wahlfreiheit. Zugleich gelten neue Förderregelungen. Für viele Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ergeben sich daraus wichtige Änderungen.
Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer nun beachten? Welche Übergangsfristen gelten? Welche Fördermöglichkeiten und Ausnahmen gibt es? Und was hat sich geändert?
Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen hat der Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater Peter Haferkemper vorbereitet.
